Bebauungsplan Dorsten Nr. 254 „Schollbrockstraße / Hellweg“

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Aus dem Pressedienst der Stadt Dorsten vom 23.01.2019

 Offenlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 254 „Schollbrockstraße / Hellweg“

Anlass und Ziel der Planung:

Die im bestandskräftigen Bebauungsplan Dorsten 134 „Schollbrockstraße / Glück-Auf-Straße / Lerchenweg“ festgesetzte III-geschossige Bauweise und einer Gebäudestruktur mit Ausbildung von Blockbebauungen mit Innenhof konnte bis zum heutigen Tage nicht realisiert werden und wird nun überplant.

Mit der vorliegenden Planung sollen vor allem jüngere Altersgruppen / Familien über die Schaffung verschiedener Gebäudetypen in Form von Einfamilienhäusern unterschiedlicher Größe angesprochen werden. Die Deutsche Reihenhaus AG als Vorhabenträger beabsichtigt daher im Bereich Schollbrockstraße / Hellweg 33 Reihenhäuser in einer verdichteten Bauweise zu errichten.

Größe und Gestalt des Projektes werden aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Ansichten und Grundrissen erkennbar. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Hervest, westlich des kommunalen Friedhofes und der Schollbrockstraße. Es wird im Norden durch die Straße Hellweg und im Süden durch die Glück-Auf-Straße begrenzt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit vom 01.02.2019 bis einschließlich 04.03.2019 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

  • Übersichtsplan
  • Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Dorsten Nr. 134 mit Zeichenerklärung und textlichen Festsetzungen
  • Vorhaben- und Erschließungsplan mit Planzeichnung, Zeichenerklärung und Ansichten mit Grundrissen
  • Bebauungsplanentwurf – Gesamtplan
  • Plankopf
  • Planzeichnung – verkleinert auf A 4
  • Zeichenerklärung Blatt 1-2
  • Textliche Festsetzungen und Hinweise Blatt 1-3
  • Vorentwurfsbegründung Teil I – Allgemeiner Teil
  • Vorentwurfsbegründung Teil II – Umweltbericht

Folgende umweltbezogene Informationen sind außerdem bereits verfügbar:

  • Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes vom 12.12.2017
  • Altlastengutachten vom 24.04.2017
  • Baugrundgutachten vom 24.04.2017

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und Ortsbild, menschliche Gesundheit, Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.

Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp  abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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